Allgemeine Geschäftsbedingungen
In der Fassung gültig ab 01.03.2022
1 Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt durch den Abschluss eines rechtsverbindlichen, schriftlichen Vertrages.
2 Rechtsverhältnis
- Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule Dresden-Plauen und dem Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter sind privatrechtlicher Natur.
- Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages hat schriftlich zu erfolgen.
3 Aufgaben
- Die Aufgabe der Musikschule besteht in der Förderung des Musikinteresses und -verständnisses, in der musikalischen Förderung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie in der musikalischen und künstlerischen Begabtenförderung. Das breite Ausbildungsangebot dient einer umfassenden musikalischen und künstlerischen Ausbildung.
4 Vertragliche Festlegungen zu den Bildungsangeboten der Musikschule
- Ein unbefristeter Unterrichtsvertrag beginnt immer am 1. eines Monats. Die Vertragsbedingungen sind in der geltenden Gebührenordnung und den AGB geregelt. Die Musikschule behält sich Änderungen der Gebührenordnung und der AGB vor. Diese müssen spätestens 14 Tage vor Ablauf der im § 8 geregelten Kündigungsfrist bekannt gegeben werden und gelten für bestehende Verträge grundsätzlich nach Ablauf des nächstfolgenden Kündigungstermins.
- Besteht ein unbefristeter Vertrag für eine Gruppe von bis zu 4 Schülern, bietet die Musikschule eine Änderung des Vertrages mit der entsprechenden Gebührenanpassung für die bzw. den verbleibenden Schüler im Falle des Ausscheidens eines Schülers aus der Gruppe an. Bei Nichtannahme des Angebots ist die Musikschule berechtigt, den Vertrag (siehe § 8) zu kündigen.
5 Ferien/Feiertage
- An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen in Sachsen findet kein Unterricht statt, ohne dass dies Einfluss auf die im Unterrichtsvertrag vereinbarte Unterrichtsgebühr hat. Maßgebend sind die gesetzlichen Feiertage und Ferien im Bundesland Sachsen.
6 Probezeit
- Für alle Unterrichtsangebote gelten die ersten 4 Unterrichtsstunden als entgeltpflichtige Probezeit.
- Eine Abmeldung vom Unterricht während dieser Probezeit ist zum nächsten Monatsende unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich.
7 Regelung bei Unterrichtsausfall
- Bei Absage des Unterrichts durch den Lehrer bzw. die Musikschule muss der Unterricht dann nachgeholt werden, wenn die in der Gebührenordnung festgelegte Jahresstundenzahl (36 Unterrichtsstunden) nicht erreicht wird. Im Fall der Kündigung während des betreffenden Kalenderjahres erfolgt die Orientierung an der durchschnittlichen Stundenzahl pro Monat.
- Bei Absage des Unterrichts durch den Schüler ist eine Nachholung des Unterrichts nur wegen nachweisbarer Erkrankung (Absage bis 24 Stunden vorher beim Lehrer) und Klassenfahrten (Absage bis 1 Woche vorher) bis zu 2 Unterrichtsterminen jährlich möglich. Absagen über dieses Limit hinaus oder aus anderen Gründen werden als Unterrichtsausfall ohne Recht auf Nachholung oder Reduzierung des Unterrichtsentgeltes in die Anwesenheitsliste eingetragen.
- Die Nachholung des Unterrichts für einzelne Schüler bei Gruppenunterricht ist in der Regel nicht möglich.
8 Kündigungsregelung
- Die reguläre Kündigung fortlaufender Verträge ist halbjährlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Halbjährliche Kündigungstermine sind der 28. Februar bzw. der 31. August jeden Jahres. Die Kündigung muss spätestens 6 Wochen vorher erfolgen.
- Im Ausnahmefall ist bei zwingenden Gründen im beiderseitigen Einverständnis ein Aufhebungsvertrag zum Monatsende möglich. Dazu muss eine schriftliche Begründung erfolgen. Die Gründe für den Aufhebungsvertrag müssen für die Musikschule nachvollziehbar sein.
- Besteht zeitweilig (ab 3 Wochen) ein zwingender Verhinderungsgrund, gibt es die Möglichkeit, einen Aussetzungsvertrag zu vereinbaren. Eine solche Vereinbarung ist für eine Zeit bis zu höchstens einem Viertel-, im Ausnahmefall einem Halbjahr möglich. Während der Aussetzung ist keine Kündigung möglich.
- Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages seitens der Musikschule ist möglich wenn:
- eine erhebliche Gefährdung des Unterrichtsablaufes seitens des Teilnehmers vorliegt,
- die in der Gebührenordnung bzw. in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehaltenen Regelungen seitens des Vertragspartners auch nach Rücksprache oder 2 Mahnungen nicht eingehalten werden.
9 Leistungsanforderungen, Prüfungen, Zeugnisse
- Wird innerhalb eines Prüfungsvorspiels ein Abschluss der Unterstufe, Mittelstufe oder Oberstufe geprüft, erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis über den jeweils erreichten Abschluss.
- Näheres regelt die jeweils aktuelle Prüfungsordnung.
10 Urheberrecht
- Die Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung des gesetzlichen Urheberrechtes, dessen Bestimmungen auf der Website der Musikschule einsehbar sind. (Merkblatt: Urheberrecht)
11 Unterrichtsmaterialien
- Mutwillige Beschädigungen an musikschuleigenem Unterrichtsmaterial werden dem Verursacher bzw. dessen gesetzlichen Vertretern in voller Höhe in Rechnung gestellt.
12 Versicherungsbedingungen und sonstige Regelungen
- Für Fremdschäden an Privatinstrumenten und -sachen in seinen Räumen haftet die Musikschule nicht.
- Personen sind durch private Unfallversicherungen abzusichern.
- Schüler und deren Begleitpersonen sind während des Aufenthaltes in den Musikschulräumen zur Einhaltung des Urheberrechtes verpflichtet.
- Die Aufsichtspflicht der Musikschule beginnt für Kinder bis zur Vollendung des 4. Schuljahres mit der Übergabe des Kindes durch einen Sorgeberechtigten bzw. dessen Vertreter an den Lehrer und endet durch die umgekehrte Übergabe.
13 Regelung bei Zahlungsverzug
Bei Nichteinhaltung der in der Gebührenordnung festgehaltenen Zahlungsfristen werden folgende Gebühren erhoben.
1.Mahnung – Bearbeitungsgebühren von 5,00 € bzw. für die 2. Mahnung – Bearbeitungsgebühren von 10,00 €
14 Datenschutz
- Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Teilnehmer werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Musikschule Dresden-Plauen gemäß den Regelungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht.
- Durch ihre Anmeldung erklären die Teilnehmer das Einverständnis zur Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.
15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt (§ 313 BGB).